18.07.2017 1. Ablauf des Jahrestages
In diesem Jahr wurde die Organisation des Jahrestages von dem für dem 8. Dezember terminierten Prozessauftakt beeinflusst. So werden für die Angehörigen der 21 Todesopfer und für die Betroffenen der Loveparade-Katastrophe zwei separate Veranstaltungen angeboten, auf denen Sprecher des Duisburger Landgerichts und der Staatsanwaltschaft Fragen zum Prozessverlauf beantworten werden. Eine Information hierzu wurde den Hinterbliebenen und den Betroffenen im Vorfeld bereits zugesendet bzw. über die Homepage der Stiftung veröffentlicht. Die Stiftung bittet um Verständnis, dass Medienvertreter an diesen Veranstaltungen nicht teilnehmen können.
Die erstmals öffentliche Gedenkfeier beginnt am Nachmittag des 24. Juli um 17 Uhr in der Gedenkstätte im Tunnel. Nach einem musikalischen Beitrag und Worten zum Gedenken werden 21 Glockenschläge an die 21 Todesopfer erinnern. Ein weiterer Glockenschlag gilt symbolisch allen verletzten und traumatisierten Opfern.
Die am Abend zuvor stattfindende „Nacht der 1000 Lichter“ wird in diesem Jahr von dem Verein „Bürger für Bürger“ veranstaltet und beginnt bei Einbruch der Dämmerung.
Der Karl-Lehr-Tunnel wird deshalb vom 23. Juli 18 Uhr bis zum 24. Juli 20 Uhr für den Autoverkehr gesperrt bleiben.
2. Vorbereitung auf den Prozess
Der anstehende Prozess wird für Hinterbliebene und Betroffene eine starke emotionale Belastung sein. Aus diesem Grund hat die Stiftung in Absprache mit dem Landgericht eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich in den nächsten Monaten mit den Betreuungsmöglichkeiten während der Prozesstage in Düsseldorf befassen wird. Seitens des Kuratoriums gehört Ulrike Stender der Arbeitsgruppe an, der Beirat ist durch Richard Bannert vertreten.
3. Rückblick
Die Arbeit der Stiftung wurde vor einem Jahr durch die Auseinandersetzung mit zwei Stiftungsgründern belastet, die einerseits bei der Stiftungsaufsicht eine Beschwerde eingereicht hatten, der daraufhin einberufenen gemeinsamen Sitzung mit dem Behördenvertreter, dem Kuratorium, dem Vorstand und dem Beirat ohne vorherige Ankündigung aber fernblieben.
Im Zuge dieser Sitzung wurden Änderungen der Satzung besprochen, die nach Beratung im Kuratorium und im Beirat nun beschlossen und der Stiftungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt wurden. Unter anderem wurden Funktion, Rechte und Aufgaben des Beirats präzisiert. Der Beirat hat nun eine eigene E-Mail-Adresse und ist über die Homepage der Stiftung zu erreichen, so dass sich jeder mit seinem Anliegen auch direkt an den Beirat wenden kann.
Die Hauptaufgabe der Stiftung liegt neben der Organisation des Jahrestages jedoch vor allem in der Betreuung von Betroffenen. So half die Stiftung in einigen Fällen bei der Suche und der Finanzierung von geeigneten Therapieplätzen und sorgte für den Fortbestand der Selbsthilfegruppe. Sie half und hilft auch bei der Stellung von Anträgen bei Behörden und Krankenkassen.
Ferner wurde in diesem Jahr die Gestaltung der Gedenkstätte abgeschlossen nachdem eine Tafel mit einem erklärenden Text über die Gedenkstätte installiert wurde. Mit der Pflege der Grünanlage wurde ein Unternehmen beauftragt.
Foto-Hinweis:
Pressekonferenz am 18. Juli 2017 im Haus der Kirche anlässlich des Jahrestages 2017. Von links: Birgit Nellen (Vorstand), Jürgen Thiesbonenkamp (Kuratorium), Jürgen Widera (Vorstand), Angelika Köhler (Geschäftsstelle) und Ulrike Stender (Kuratorium). Foto: Alfons Winterseel