22.07.2017 Die Stiftungsbehörde hat am 18. Juli 2017 die Satzungsänderung der Stiftung genehmigt. In der Neufassung werden u.a. die Rechte des Beirats genauer beschrieben und gestärkt. So hat der Beirat nun beispielsweise ein Initiativrecht. Dies bedeutet, dass er Anträge an das Kuratorium stellen kann, das sich innerhalb einer bestimmten Frist mit dem Antrag befassen muss.
Die geänderte Satzung finden Sie unter dem Menüpunkt "Stiftung" auf unseren Internetseiten.