01.12.2017 Der am 8. Dezember 2017 beginnende Loveparade-Prozess wird für die Hinterbliebenen der 21 Todesopfer sowie für die Verletzten und Betroffenen ebenso wie für die Prozessbeteiligten eine enorme seelische Belastung sein. Die Stiftung „Duisburg 24.7.2010" hat aus diesem Grund in Zusammenarbeit mit Notfallseelsorgern der Region ein Konzept erstellt, um für die Dauer des Prozesses eine Betreuung sicherzustellen. Hierfür erhält die Stiftung Mittel von der Landesregierung, die im Landeshaushalt 2018 bereitgestellt werden. Die Landesregierung begrüßte die Initiative der Stiftung „Duisburg 24.7.2010", sich während des Loveparade-Prozesses bei der Betreuung der betroffenen Opfer und Angehörigen zu engagieren. Für die psychologische und seelsorgerische Betreuung werden Teams aus erfahrenen Fachleuten zusammengestellt, die während der Prozesstage in Düsseldorf zur Verfügung stehen werden.
Darüber hinaus wurde als Kooperationspartner das Team der Notfallpsychologie der Landeshauptstadt und das PSNV Netzwerk Düsseldorf gewonnen.